Wissenswertes

Einreise mit Hund Frankreich

Ob Urlaub am Mittelmeer oder am Atlantik, in der Bretagne, der Normandie oder der Provence, ländlich oder städtisch – Frankreich hat einiges zu bieten. Bei der Einreise mit Deinem Hund musst du jedoch einiges beachten.

Welche Papiere und Impfungen benötigst Du für Deinen Hund?

Um in Frankreich einzureisen benötigst Du den EU-Heimtierausweis. In diesem müssen sämtliche Impfungen, vor allem eine gültige und mindestens 21 Tage alte Tollwutimpfung, sowie Angaben zu Dir als Halter und zu Deinem Hund enthalten sein. Außerdem muss der Ausweis mittels vermerkter Mikrochip-Nummer eindeutig Deinem Hund zuzuweisen sein.

Eine Tätowierung, die vor Juli 2011 vorgenommen wurde, wird auch akzeptiert, solange diese noch zweifelsfrei lesbar ist.

Gibt es für die Einfuhr verbotene Rassen?

Frankreich unterscheidet Rassen, die für die Einfuhr verboten sind, in zwei Kategorien.

Zur Kategorie 1) gehören Hunde der Rassen Amerikanischer Stafford Terrier, Amerikanischer Pitbull Terrier, Mastiff und Tosa, die kein Stammbuch aufweisen können. Hunden der Kategorie 1) ist es verboten nach Frankreich einzureisen. Somit sind auch kategorisch alle Mischlinge aus einer oder mehreren der genannten Rassen verboten, da diese über keinen Stammbaum verfügen können.

Zur Kategorie 2) gehören der Rottweiler und alle Rassen der Kategorie 1), die ein Stammbuch besitzen. Hunden, die zur Kategorie 2) gehören, ist eine Einreise unter bestimmten Vorgaben gestattet:

Als Führer des Hundes musst Du mindestens 18 Jahre alt sein und darfst keine Vorstrafen besitzen. Du musst eine Haftpflichtversicherung für Deinen Hund nachweisen, die eventuelle Schäden, die durch Deinen Hund entstehen könnten, abdeckt. Zudem benötigst Du eine Besitzgenehmigung für Deinen Hund an Deinem Wohnsitz.

Dein Hund benötigt außerdem ein Stammbuch, das im Zweifel von einem vereidigten Übersetzer – oder amtlich beglaubigt – in der französischen Sprache verfasst ist.

Dein Hund muss zudem immer mit Leine und Maulkorb gesichert werden und ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Plätzen (Parks, Gärten, Gebäude) verboten.

Sollte Dein Hund optische Ähnlichkeiten mit einem Hund der Kategorie 2) haben, ist es sinnvoll, eine Bescheinigung über die tatsächliche Rasse(n) mit dir zu führen, da anderenfalls, bei Zweifeln der Behörden, strafrechtliche Konsequenzen und/oder eine Beschlagnahmung Deines Hundes drohen.

Brauchst Du Leine und Maulkorb?

In den öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Plätzen besteht für alle Hunde eine generelle Leinenpflicht. Für große Hunde wird zudem ein Maulkorb empfohlen.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

In der Hauptsaison sind Hunde an den meisten Stränden in Frankreich verboten. Da die Regelungen aber von Ort zu Ort unterschiedlich sind und die lokale Strandwacht selbst entscheidet, macht es Sinn, wenn Du Dich vor Ort über die Mitnahmemöglichkeiten informierst.

Wenn du planst, Dich mit Deinem Hund viel in der Natur aufzuhalten ist es gut, wenn er vor Zecken geschützt ist.

Auch wenn Dein Hund keiner der oben genannten Kategorien angehört, ist es trotzdem empfehlenswert, wenn Du eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, die auch Schäden an Mietobjekten und Schäden im Ausland abdeckt, abschließt.

Mit wie vielen Hunden darfst Du einreisen?

Du darfst mit fünf Hunden einreisen.

5. Mai 2019 / by / in
Einreise Dänemark mit Hund

Kilometerlange Sandstrände, Fjorde, Wattenmeer, Seelandschaften, Wälder, Felsenküsten – die Naturerlebnisse in Dänemark sind abwechslungsreich. Du musst vor der Einreise jedoch einiges beachten.

Welche Papiere benötigst Du für Deinen Hund?

Für die Einreise nach Dänemark benötigst Du den EU-Heimtierausweis („blauer Pass“). In diesem müssen die Beschreibung Deines Hundes, Dein Name sowie Deine Anschrift und durch einen Tierarzt Eintragungen über erfolgte Impfungen und die Kennzeichnungsnummer des Microchips oder der Tätowierung, falls dein Hund vor Juni 2011 tätowiert wurde, enthalten sein.

Welche Impfungen braucht Dein Hund?

Für die Einreise verpflichtend ist ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Tollwutimpfschutz. Dieser muss mindestens 21 Tage alt sein. Aus diesem Grund ist es auch Welpen unter 15 Wochen nicht gestattet nach Dänemark einzureisen, da die Tollwutimpfung erst mit 12 Wochen erfolgen kann und dann 21 Tage bis zum aktiven Schutz abgewartet werden müssen.

Hundegesetz in Dänemark und die damit verbundenen Vorschriften

Auch wenn Dänemark das Hundegesetz 2014 gelockert hat, gibt es derzeit noch 13 für die Einfuhr verbotene Rassen und deren Kreuzungen. Dies sind Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Stafford Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer, Südrussischer und Kaukasischer Owtscharka, Tornjak und Sarplaninac.

Wenn Dein Hund einer dieser Rassen angehört oder eine Mischung daraus ist, darfst Du nur mit ihm einreisen, wenn Du ihn bereits vor dem 17.03.2010 angeschafft hast. Dein Hund muss dann immer mit einer maximal zwei Meter langen Leine und mit einem Maulkorb gesichert sein.  

Ein Verstoß gegen die Einreisebestimmungen für verbotene Rassen kann zu einem Bußgeld, einer Haftstrafe oder zur Euthanasie des Hundes führen.

Es ist daher also ratsam, dass Du Dokumente (Stammbaum oder andere Zuchtpapiere) über die Rasse Deines Hundes mit Dir führst, auch wenn Dein Hund einer der verbotenen Rassen ähnelt. Oftmals reicht aber ein offizieller Vermerk im EU-Heimtierausweis, aus dem hervor geht, dass es sich um eine „ungefährliche Rasse“ handelt. Dein Tierarzt kann Dich hierzu beraten. 

Unabhängig von der Rasse Deines Hundes, ist die dänische Polizei dazu bemächtigt, Sanktionen gegen Dich und Deinen Hund zu verhängen, sollte dieser aggressiv gegen andere Tiere werden oder menschengefährdendes Verhalten zeigen. Je nach Schwere des Falles kann Deinem Hund dann eine Leinen- und gegebenenfalls Maulkorbpflicht auferlegt werden. In besonders schweren Fällen kann es auch vorkommen, dass eine Einschläferung, nach Erstellung eines Gutachtens, angeordnet wird.

In Restaurants und Bistros herrscht ein Verbot für Hunde.

Leinenpflicht und Freilaufgebiete

Damit Dein Hund überhaupt frei laufen darf, auch in dafür vorgesehenen Zonen am Strand oder in einem der über 150 Hundewäldern, ist es notwendig, dass er durch Dich jederzeit kontrollierbar ist und er keine Menschen, Hunde oder Wildtiere stört.

An den öffentlichen Stränden muss Dein Hund in der Zeit vom 01.04. – 30.09. angeleint sein. Vom 01.10. – 31.03. besteht hingegen keine Leinenpflicht.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Auch wenn es keine Pflicht ist, so ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung, die auch Mietschäden oder Schäden im Ausland abdeckt, absolut empfehlenswert.

Außerdem ist es sinnvoll Deinen Hund vor Floh- und Zeckenbefall durch entsprechende Mittel (Halsbänder, Spot‑On-Präparate, etc.) zu schützen.

5. Mai 2019 / 1 Comment / by / in
Einreise Niederlande mit Hund

Die Niederlande sind ein ideales Reiseziel. Sie bietet unter anderem historische Städte, viel unberührte Natur und zahlreiche Strände. Auch die Niederländer selbst gelten als ausgesprochen weltfreundlich und Hunden gegenüber offen. Trinkwasser und einen freundlichen Empfang für Deine Vierbeiner in Hotels, auf Campingplätzen, in Ferienhäusern oder in Restaurants wirst Du sehr oft finden. Aber was musst Du bei der Einreise mit Hund in den Niederlanden alles beachten?

Welche Papiere benötigst Du für Deinen Hund?

Auf jeden Fall benötigst Du zur Einreise in die Niederlande den EU-Heimtierausweis („blauer Pass“). In diesem müssen Angaben zu Tier und Halter enthalten sein und, in laminierter Form, Informationen zur Art der Kennzeichnung des Hundes und die entsprechende Nummer im Heimtierausweis vorhanden sein.

Eine gut lesbare Tätowierung als eindeutige Kennzeichnung wird für Hunde akzeptiert, die vor Juli 2011 tätowiert wurden. Für Hunde, die ab Juli 2011 geboren sind, ist eine Kennzeichnung mittels elektronischem Microchip verpflichtend.

Der Microchip sollte registriert und auslesbar sein, da anderenfalls eine Einreise in die Niederlande untersagt werden kann. Es ist also sinnvoll, wenn Du dies vor Abreise in die Niederlande noch einmal bei Deinem Tierarzt prüfen lässt.

Zu guter Letzt müssen in dem Heimtierausweis auch sämtliche Impfungen und Auffrischungsimpfungen vermerkt sein.

Welche Impfungen braucht Dein Hund?

Dein Hund benötigt eine gültige Tollwutimpfung. Diese muss mindestens 21 Tage alt sein. Aus diesem Grund ist es auch verboten Welpen unter 15 Wochen einreisen zu lassen, da diese erst in der 12. Woche gegen Tollwut geimpft werden können und dann die 21 Tage Wartezeit abgewartet werden müssen.

Brauchst Du Leine und Maulkorb?

An öffentlichen Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht in den Niederlanden Leinenzwang.

Allerdings gibt es einige ausgewiesene Freilaufflächen und extra für die Vierbeiner eingerichtete Hundestrände, auf denen Dein Hund sich nach Herzenslust austoben und spielen kann.

Eine generelle Maulkorbpflicht besteht in den Niederlanden nicht.

Gibt es für die Einfuhr verbotene Rassen?

Das Erfreuliche an den Niederlanden ist, dass seit dem 01. Januar 2009 das Einfuhrverbot für bestimmte Rassen aufgehoben wurde und es somit keine Einschränkungen mehr bei der Einfuhr bezüglich der Rasse Deines Hundes gibt.

Mit wie vielen Hunden darfst Du einreisen?

Die Anzahl der Hunde, mit denen Du einreisen darfst beschränkt sich auf fünf.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Auch wenn es für die Einreise in die Niederland keine Pflicht ist, empfiehlt es sich trotzdem, falls nicht schon vorhanden, einen Tierhalterhaftpflichtversicherung („Hundehaftpflichtversicherung“) abzuschließen. Achte dabei unbedingt darauf, dass Dein Hund auch im Ausland versichert ist. Wenn möglich, führe eine Kopie der Versicherungspolice als Nachweis für alle Fälle mit Dir.

Es kann immer mal vorkommen, dass Dein Vierbeiner einen Schaden verursacht und dann ist es nicht nur kostengünstiger für Dich, wenn du eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hast, sondern sie erspart dir auch viele Nerven, wenn es darum geht, dass Du Dich mit den Begebenheiten, den Gesetzen und der möglichen Fremdsprache auseinandersetzen musst.

3. April 2019 / by / in
Einreise Belgien mit Hund

Einreise Belgien mit Hund

Belgien ist ein sehr vielseitiges Reiseziel. Rundreisen, Strandbesuche, Wandertouren oder auch Besichtigungen der wunderschönen Altstädte Belgiens laden dazu ein von Dir, gemeinsam mit Deinem Vierbeiner, erkundet zu werden. Für die Einreise mit Hund gibt es allerdings ein paar Dinge zu beachten.

Welche Papiere benötigst Du für Deinen Hund?

Für die Einreise nach Belgien benötigst Du den EU-Heimtierausweis („blauer Pass“).

Dieser muss die allgemeinen Angaben über Dich und Deinen Hund enthalten.

Die eindeutige Kennzeichnungsart und Nummer Deines Hundes muss auch vermerkt sein.

Für Hunde, die vor dem 03. Juli 2011 geboren sind, ist eine deutlich lesbare Tätowierung ausreichend. Ab Juli 2013 müssen Hunde über einen elektronischen Microchip verfügen.

Der Microchip sollte auf jeden Fall noch auslesbar sein, da anderenfalls eine eindeutige Zuordnung des Tieres zum jeweiligen Pass nicht sicher möglich ist und somit eine Einreise verweigert werden kann. Es empfiehlt sich daher die Funktionalität des Microchips vor Reiseantritt bei Deinem Tierarzt überprüfen zu lassen.

Abgesehen von diesen allgemeinen Formalitäten müssen selbstverständlich auch alle Impfungen und Auffrischungsimpfungen im EU-Heimtierausweis von Deinem Tierarzt vermerkt werden.

Welche Impfungen braucht Dein Hund?

Dein Hund benötigt eine gültige Tollwutimpfung. Diese darf nicht älter als ein Jahr sein und muss mindestens 21 Tage zurück liegen.

Aus diesem Grund ist es auch nicht gestattet einen Welpen unter 15 Wochen nach Belgien einreisen zu lassen, da diese erst mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen und danach drei Wochen bis zum vollständigen Schutz abgewartet werden müssen.

Brauchst Du Leine und Maulkorb?

In Belgien herrscht eine allgemeine Anleinpflicht. Außer in speziell ausgewiesenen Zonen ist es nicht gestattet Deinen Hund ohne Leine laufen zu lassen.

Neben der Anleinpflicht herrscht in manchen Regionen zudem Maulkorbzwang. Die örtlichen Behörden können selbst bestimmen, ob und auch welche Hunde einen Maulkorb tragen sollen. Es ist daher ratsam, vorher entsprechende Informationen bei der jeweiligen Gemeinde einzuholen.

Für alle Fälle ist es jedoch sinnvoll einen Maulkorb dabei zu haben. Lieber hast Du einen und brauchst ihn nicht, als dass Du einen brauchst und keinen hast.

Gibt es für die Einfuhr verbotene Rassen?

Für Belgien gelten keine gesonderten Einreisebestimmungen oder gar Verbote für bestimmte Rassen.

Mit wie vielen Hunden darfst Du einreisen?

Du darfst maximal mit fünf Hunden nach Belgien einreisen.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Auch, wenn es keine Pflicht ist, so ist es auf alle Fälle empfehlenswert eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, damit, falls Dein Hund einen Schaden verursachen sollte, Du den Schaden und die bis zur Begleichung verbundene Korrespondenz mit dem Geschädigten nicht selbst führen musst und dieses der Versicherung überlassen kannst. So sparst Du nicht nur Zeit, sondern vor allem im Zweifel auch viel Geld.

Achte bei Abschluss der Tierhalterhaftpflichtversicherung unbedingt darauf, dass sowohl Mietschäden, als auch etwaige Vorfälle im Ausland mitversichert sind.

Als Nachweis ist es empfehlenswert, die Police in Kopie mit Dir zu führen.

Solltest Du planen in Belgien viel durch die Natur zu wandern, macht es Sinn, Deinen Hund vor Floh- und Zeckenbefall durch entsprechende Mittel (Halsbänder, Spot‑On-Präparate, etc.) zu schützen. Artikel dazu gibt es in unserem Reiseshop.

3. April 2019 / by / in
Einreise Norwegen mit Hund

Faszinierende Landschaften, wilde Fjorde, zerklüftete Felsen und die Polarlichter. All das und noch viel mehr gibt es in Norwegen für Dich und Deinen Hund zu entdecken. Aber bei der Einreise gibt es einiges zu beachten.

Anmeldung beim Zoll

Bei Deiner Einreise in Norwegen musst Du Dich bei der Zollbehörde im roten Bereich anmelden. Dort musst du alle notwendigen Papiere für Deinen Hund vorzeigen und gegebenenfalls Deinen Hund selbst.

Falls Du nicht aus EU-Mitgliedsländern, Kroatien, Island, der Schweiz oder Liechtenstein kommst, musst Du Dich nicht bei der Zollbehörde sondern bei der Lebensmittelaufsichtsbehörde anmelden, damit Dein Hund vor der Einreise untersucht werden kann. Du musst Dich allerdings mindestens 48 Stunden vor Deiner Einreise bei der Lebensmittelaufsichtsbehörde anmelden und diese über den genauen Ort und die voraussichtliche Uhrzeit Deiner Ankunft in Kenntnis setzen.

Welche Papiere, Impfungen und Behandlungen benötigt Dein Hund zur Einreise?

Um in Norwegen mit Deinem Hund einreisen zu dürfen muss er gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss mindestens 21 Tage alt sein und nach der Kennzeichnung durch Mikrochip oder Tätowierung erfolgt sein. Anders als bei anderen europäischen Reisezielen, muss Dein Hund allerdings mindestens sieben Monate alt sein, um überhaupt einreisen zu dürfen.

Neben der Tollwutimpfung muss Dein Hund außerdem gegen den Fuchsbandwurm (Echinokokkose, Echinococcis multilocularis) mit einem anerkannten Präparat (Praziquantel oder Epsiprantel) unter Aufsicht eines Tierarztes behandelt worden sein. Die Behandlung muss 120-24 Stunden vor der Einreise erfolgt und im Pass durch einen Tierarzt – mit Datum und Uhrzeit der Behandlung – eingetragen sein.

Alternativ kann auch die „28-Tage-Regelung“ in Anspruch genommen werden. Dabei muss Dein Hund innerhalb von 28 Tagen zweimal gegen den Fuchsbandwurm behandelt worden sein und muss dann, nach Ablauf von weiteren 28 Tagen nach der letzten Behandlung, erneut gegen den Bandwurm behandelt werden.

Alle diese notwendigen Untersuchungen und Impfungen müssen in dem Pass Deines Hundes, bzw. in einem Veterinärzertifikat, eingetragen sein. Ebenso die eindeutige Identifikationsnummer durch den Mikrochip oder der Tätowierung (Diese wird akzeptiert, wenn sie bis einschließlich 03.07.2011 erfolgt ist und noch gut lesbar ist.), der Name und die besonderen Merkmale Deines Hundes sowie Dein Name und Deine Adresse.

Gibt es verbotene Rassen für die Einreise in Norwegen?

Für die Einreise verboten sind der Pitbull Terrier, Amerikanischer Stafford Terrier, Fila Brasiliero, Tosa, Dogo Argentino und der Tschechoslowakische Wolfshund sowie Kreuzungen aus diesen Rassen oder andere Wolfshybride.

Sollte Dein Hund einer der genannten Rassen äußerlich ähneln, solltest Du eine Bescheinigung mit Dir führen, dass es sich bei Deinem Hund um keine der genannten Rassen handelt.

Gibt es eine Anleinpflicht und sonstige Verpflichtungen?

In Norwegen herrscht eine generelle Leinenpflicht. Außerdem musst Du die Hinterlassenschaften Deines Hundes entfernen.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Auch wenn es keine Pflicht ist, so ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung, die auch Mietschäden oder Schäden im Ausland abdeckt, absolut empfehlenswert.

Außerdem ist es sinnvoll Deinen Hund vor Floh- und Zeckenbefall durch entsprechende Mittel (Halsbänder, Spot‑On-Präparate, etc.) zu schützen.

3. April 2019 / by / in
Einreise Schweiz mit Hund

Denkt man an die Schweiz, denkt man an wunderschöne Bergwiesen, Gipfel und Täler, Berg- und Badeseen, zauberhafte Ortschaften und eine einzigartige kulturelle Vielfalt, die Dich und Deinen Hund das ganze Jahr über dazu einladen entdeckt zu werden.

Bei der Einreise mit Deinem Hund in die Schweiz musst Du jedoch auf einiges achten.

Welche Impfungen und Papiere benötigst Du?

Dein Hund muss gegen Tollwut geimpft sein, um in die Schweiz einreisen zu dürfen. Die Impfung muss, damit sie wirksam ist, mindestens 21 Tage alt sein.

Für Welpen gibt es allerdings Ausnahmeregelungen:

Welpen, die noch keine Tollwutimpfung erhalten haben, da diese erst in der 12. Lebenswoche verabreicht werden darf, müssen von ihrem Muttertier, welches einen entsprechenden Impfschutz aufweist, begleitet werden.

Ist die Impfung erfolgt, aber die Karenzzeit von 21 Tagen noch nicht abgelaufen, benötigst Du für Deinen Welpen eine Erklärung eines behördlich zugelassenen Tierarztes, dass Dein Welpe bis dahin nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwutbedenklichkeitsbescheinigung). Kannst Du diese nicht erhalten, ist es auch möglich – wie bei Welpen, die noch nicht geimpft werden konnten – mit dem Muttertier als Begleitung einzureisen, sofern sie einen aktuellen Impfschutz hat.

Neben der vorgeschriebenen Tollwutimpfung muss Dein Hund auch mittels Microchip gekennzeichnet sein. Es empfiehlt sich vor Reiseantritt die Funktionalität des Chips bei Deinem Tierarzt überprüfen zu lassen.

Sollte dein Hund bis zum 03.07.2011 mit einer Tätowierung gekennzeichnet worden sein, ist diese ausreichend zur Identifikation, sofern sie noch gut lesbar ist.

Sämtliche Angaben über die erfolgten Impfungen, die Kennzeichnungsnummer Deines Hundes, allgemeine Angaben zu Deinem Hund und auch über Dich müssen in dem EU-Heimtierausweis dokumentiert sein. Diesen musst Du zwingend mit Dir führen.

Gibt es für die Einfuhr verbotene Rassen?

In der Schweiz regeln sämtliche Kantone ihre Hundegesetze selbst.

Erkundige Dich also am besten bei den entsprechenden Kantonen, die Du besuchen möchtest, ob es gesonderte Regelungen für bestimmte Rassen gibt. (Achtung: In manchen Kantonen gelten auch Rhodesian Ridgeback, Deutscher und Belgischer Schäferhund als „bewilligungspflichtig“!)

Kupierte Hunde dürfen generell nur für kurze Aufenthalte in der Schweiz einreisen. Sie müssen bei Einreise beim Zollamt angemeldet werden und Du musst eine Kaution hinterlegen, die du erst bei Ausreise aus der Schweiz wieder zurückerhältst. Hierbei ist es nicht notwendig bei der gleichen Zollbehörde ein- und auszureisen.

Brauchst Du Leine und Maulkorb?

Die Regelungen zur Leinen- und Maulkorbpflicht regeln die einzelnen Kantone in der Schweiz auch selbst. Es ist also sinnvoll, wenn Du Dich vorher bei den entsprechenden Kantonen erkundigst.

Während der Brut- und Setzzeit (Anfang April bis Ende Juli) gilt jedoch überall generelle Leinenpflicht. Davon ausgenommen sind nur ausgewiesene Freilaufflächen.

Mit wie vielen Hunden darfst Du einreisen?

Du darfst mit maximal fünf Hunden gleichzeitig einreisen.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Auch wenn es nicht verpflichtend ist, ist es dennoch sinnvoll eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, die zum einen Mietschäden in Hotels und zum anderen Auslandsaufenthalte mit abdeckt.

Als Nachweis ist es empfehlenswert, die Police in Kopie mit Dir zu führen.

Solltest Du viel durch die Natur wandern, macht es außerdem Sinn, Deinen Hund vor Floh- und Zeckenbefall durch entsprechende Mittel (Halsbänder, Spot‑On-Präparate, etc.) zu schützen.

31. März 2019 / by / in
HundetravelTIPP: Naturparkhotel Bauernhofer

auf der Brandluckn im Almenland

Es war für uns einer der angenehmsten Urlaube die wir mit Familie und unserer Hündin Nika erleben durften.

Das Haus verfügt über wunderschöne ruhige und moderne Zimmer mit großem Balkon und toller Aussicht.

Ein kleiner aber sehr feiner Wellnessbereich lädt zum Schwimmen, Saunieren und Entspannen ein.

Direkt vom Hotel aus kann man unzählige Wanderungen und Spaziergänge unternehmen. Bei einem Aufenthalt ist auch die Steiermarkcard mit unzähligen Ausflugsmöglichkeiten inkludiert.

Die unaufdringliche Herzlichkeit und das Bemühen um die Gäste haben uns das Abschiednehmen nicht leicht gemacht.

Wir kommen auf alle Fälle wieder.

 

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6. April 2018 / by / in ,
Muss dein Tier eine Impfung bekommen? Lass es testen!

Die WSAVA (World Small Animal Veterinary Association) empfiehlt, alle Hunde und Katzen gegen die in der jeweiligen Region häufigen und gefährlichen Infektionskrankheiten zu impfen, vor allem Welpen müssen ausreichend grundimmunisiert werden.

Eine korrekt durchgeführte Grundimmunisierung bildet den Grundstein für eine langanhaltende und gute Immunitätslage. Aufgrund zahlreicher berechtigter Diskussionen, ob im Veterinär- oder Humanbereich, ist es nun möglich,

24. Januar 2018 / by / in
Wellnessurlaub mit Hund

Wellnessurlaub mit Hund: Tierisch gut erholen …

Ein Wellness Urlaub mit Hund ist in Seefeld kein Problem! Im Bergresort Seefeld, ein neues 4 Sterne Hotel mit großzügiger Gartenanlage, ist Ihr Hund ein gern gesehener Gast.

Aktive Entspannung und die Natur genießen: Wellness mit Hund

Bummeln Sie mit Ihrem Hund durch die gemütliche Fußgängerzone von Seefeld. Oder erkunden Sie die Olympiaregion bei gemeinsamen Streifzügen über die Almen. Und im Winter wird ausgelassen im Schnee getobt.

Sie als Herrchen und Urlaubsgast erwarten vorallem im Herbst nach den ausgedehnten Spaziergängen und Wanderungen die abwechslungsreiche Wellness-Landschaft im Bergresort Seefeld: Schwimmzüge in Panorama-Hallenbädern und Außenpools, Saunagänge, entspannende Massagen und pflegende Gesichtsbehandlungen mit natürlichen Wirkstoffen der Alpen.

Genuss und Komfort für Hund und Herrchen

Um Ihr leibliches Wohl kümmern Sie sich  herzliche gerne. In den Töpfen und Pfannen des hundefreundlichen Hotels trifft raffinierte Kochkunst auf Tiroler Küchentradition.

In der Zirbenstube kann Ihr Hund sogar mit Ihnen speisen.

Ihr Hund muss nochmal schnell hinaus? Das ist auch kein Problem: Nehmen Sie den Gassi-Dienst in Anspruch.

Wissenswertes über Ihren Wellness-Urlaub mit Hund

Hundesalon, Hundeschule, Hundeloipe und Tierarzt … das alles befindet sich in nächster Nähe zum Bergresort Seefeld. Alle Serviceleistungen und die hundefreundlichen Pauschalen  finden Sie hier im Überblick.

9. November 2015 / by / in