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Einreise Malta mit Hund

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Malta ist vor allem für die zahlreichen Festungen, megalithische Tempel und das Hypogäum von Ħal Saflieni bekannt. Bei der Einreise mit Hund musst Du jedoch einiges beachten:

Welche Papiere, Impfungen und Behandlungen benötigt Dein Hund zur Einreise?

Um in Malta mit Deinem Hund einreisen zu dürfen muss er gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss mindestens 21 Tage alt sein.

Dein Hund sollte außerdem gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Zwingerhusten und Leptospirose geimpft sein.

Neben den Impfungen muss Dein Hund außerdem gegen den Fuchsbandwurm (Echinokokkose, Echinococcis multilocularis) und gegen Zecken mit anerkannten Präparaten unter Aufsicht eines Tierarztes behandelt worden sein. Die Behandlung muss 120-24 Stunden vor der Einreise erfolgt und im Pass durch einen Tierarzt – mit Datum und Uhrzeit der Behandlung – eingetragen sein.

Eine erneute Behandlung nach sieben Tagen ist nicht mehr notwendig.

Zu guter Letzt benötigt Dein Hund eine Tollwutantikörperbestimmung von einem zugelassenen EU-Labor mit positivem Ergebnis. Der Zeitraum zwischen Impfung und Test muss mindestens 30 Tage betragen und das positive Ergebnis muss zudem von Deinem Tierarzt in dem EU-Heimtierausweis Deines Hundes vermerkt sein. Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise muss eine Wartezeit von sechs Monaten verstreichen.

Dies bedeutet also, dass nach Erhalt der Tollwutimpfung 30 Tage abgewartet werden müssen. Danach müssen weitere sechs Monate vergehen, bis die sechsmonatige Wartefrist abgelaufen ist, bis Du mit Deinem Hund in Malta einreisen darfst. Für Welpen, bzw. Junghunde heißt dies, dass sie mindestens zehn Monate alt sein müssen um einreisen zu dürfen.

Alle diese notwendigen Untersuchungen und Impfungen müssen in dem Pass Deines Hundes, bzw. in einem Veterinärzertifikat, eingetragen sein. Ebenso die eindeutige Identifikationsnummer durch den Mikrochip oder der Tätowierung (Diese wird akzeptiert, wenn sie bis einschließlich 03.07.2011 erfolgt ist und noch gut lesbar ist.), der Name und die besonderen Merkmale Deines Hundes sowie Dein Name und Deine Adresse.

Gibt es verbotene Rassen für die Einreise in Malta?

Für die Einreise verboten sind Hunde vom Typen Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Braziliero.

Sollte Dein Hund einer der genannten Rassen äußerlich ähneln, solltest Du eine Bescheinigung mit Dir führen, dass es sich bei Deinem Hund um keine der genannten Rassen handelt.

Gibt es eine Anleinpflicht und sonstige Verpflichtungen?

In Malta gibt es weder eine allgemeine Leinenpflicht, noch eine Maulkorbpflicht. Du solltest Deinen Hund dennoch nur freilaufen lassen, wenn Du ihn jederzeit unter Kontrolle halten kannst und er keine anderen Menschen und/oder Tiere belästigt.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Auch, wenn es keine Pflicht ist, so ist es auf alle Fälle empfehlenswert eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Achte bei Abschluss der Versicherung unbedingt darauf, dass sowohl Mietschäden, als auch etwaige Vorfälle im Ausland mitversichert sind.

Solltest Du über den Landweg mit einem Kfz und der Fähre anreisen, beachte unbedingt die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder, die Du bei Deiner Anreise durchqueren musst.

Achtung! Die Bestimmungen ändern sich regelmäßig ein wenig! Prüfe die Fristen und Bestimmungen sicherheitshalber vor Deiner Reiseplanung noch einmal bei der Botschaft von Malta!

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