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Einreise mit Hund Großbritannien

Urlaub mit Hund in Großbritannien

Urlaub mit Hund in Großbritannien


Malerische und mystische Landschaften, berühmte Universitätsstädte, das neolithische Stonehenge und weltbekannte Städte laden dazu ein von Dir und Deinem Hund erkundet zu werden. In Großbritannien ist für jeden etwas dabei. Allerdings gibt es für die Einreise ein paar Dinge zu beachten:

Welche Papiere benötigst Du für Deinen Hund?

Zur Einreise in Großbritannien benötigst Dein Hund den EU-Heimtierausweis. In diesem müssen Angaben zu Dir und Deinem Hund sowie Informationen zur Art der Kennzeichnung Deines Hundes und die entsprechende Nummer vermerkt sein.

Für Hunde, die ab Juli 2011 geboren sind, ist eine Kennzeichnung mittels elektronischem Microchip verpflichtend. Eine noch gut lesbare Tätowierung als eindeutige Kennzeichnung wird für Hunde akzeptiert, die vor Juli 2011 tätowiert wurden.

Welche Impfungen und Behandlungen braucht Dein Hund?

Dein Hund benötigt eine gültige Tollwutimpfung. Diese muss mindestens 21 Tage alt sein. Daher ist es Dir nicht erlaubt mit Welpen, die jünger als 15 Wochen alt sind, einzureisen, da diese erstmals im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden können und dann die 21 Tage Wartezeit verstreichen müssen, bevor der Impfstoff seine volle Wirksamkeit erreicht hat.

Außerdem muss Dein Hund gegen Bandwürmer behandelt worden sein. Diese Behandlung muss 1-5 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Ein Nachweis über die Behandlung muss im Heimtierausweis vermerkt sein.

Bei einer Einreise aus Malta, Irland, Norwegen oder Finnland ist diese Behandlung nicht notwendig.

Brauchst Du Leine und Maulkorb?

In Großbritannien herrscht keine generelle Leinenpflicht. Dein Hund muss aber unter allen Umständen absolut zuverlässig abrufbar sein und darf keine Gefahr für andere Menschen, Hunde, Vieh oder wildlebende Tiere darstellen.

Auf Wanderungen findest du häufig Hinweisschilder wegen frei umherlaufender Schafe oder Rinder, auf denen du gebeten wirst, Deinen Hund anzuleinen.

Eine generelle Maulkorbpflicht besteht in Großbritannien nicht.

Gibt es für die Einfuhr verbotene Rassen?

In Großbritannien gibt es für die Einfuhr verbotene Rassen. Hierzu gehören Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro.

Anders als in anderen europäischen Ländern reicht es in Großbritannien aus, wenn Dein Hund äußerlich einer dieser Rassen ähnlichsieht, damit er unter Umständen konfisziert wird. Bis zur Beurteilung durch einen Richter, um welche Rasse es sich bei Deinem Hund handelt, wird dieser in einem Zwinger gehalten und Du als Halter musst anfallende Kosten begleichen. Sollte ein Richter urteilen, dass es sich bei Deinem Hund um eine für die Einfuhr verbotene Rasse handelt, kann es unter Umständen passieren, dass Dein Hund euthanasiert wird.

Mit wie vielen Hunden darfst Du einreisen?

Du darfst mit fünf Hunden einreisen.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Auch wenn es für die Einreise nach Großbritannien keine Pflicht ist, empfiehlt es sich trotzdem, falls nicht schon vorhanden, einen Tierhalterhaftpflichtversicherung („Hundehaftpflichtversicherung“) abzuschließen. Achte dabei unbedingt darauf, dass sowohl Mietschäden, als auch Schäden im Ausland mit abgedeckt sind.

Solltest Du planen mit Deinem Hund viel in der freien Natur unterwegs zu sein, ist es außerdem ratsam, ihn gegen Zecken und anderes Ungeziefer durch entsprechende Mittel (Halsbänder, Spot-On-Präparate, etc.) zu schützen.  

Je nachdem mit welchem Verkehrsmittel Du einreisen möchtest, solltest Du Dich noch über die jeweiligen Bedingungen erkundigen.

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